Mit Verfügung vom 24. Juni 2009 genehmigte der Staatsrat des Kantons Wallis die Pläne des Auflagedossiers "Bachumlegung Rufigraben" unter verschiedenen Bedingungen — Giudici — Swissrulings
Mit Verfügung vom 24. Juni 2009 genehmigte der Staatsrat des Kantons Wallis die Pläne des Auflagedossiers "Bachumlegung Rufigraben" unter verschiedenen Bedingungen